Steuerliche Gestaltungsberatung

Heute schon künftige steuerliche Gestaltungsspielräume einplanen

Steuerliche Aspekte spielen bei unternehmerischen Entscheidungen eine große Rolle. So ist es für uns selbstverständlich, dass wir die unternehmerische Zukunft unserer Mandanten auf der Grundlage der aktuellen Gegebenheiten vorausschauend mitgestalten und künftige steuerliche Gestaltungsspielräume frühzeitig mit einplanen.

Unser Anspruch geht weit über die Unterstützung unserer Mandanten im Umgang mit den zuständigen Behörden hinaus.
Unsere steuergestalterische Beratung erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche:
  • Ausarbeitung steuerrechtlich optimaler Gestaltungen (Rechtsformwahl, Holding-Konzept)
  • Nutzung steuerlicher Wahlrechte, Gestaltung von Organschaften und Unternehmensverträgen
  • Konzepte für Unternehmensnachfolge
  • Erstellung von Gutachten zu steuerspezifischen Einzelsachverhalten
  • Beratung bei Einbringungs-, Umgliederungs- und Restrukturierungsmaßnahmen
  • Gründung und Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Beratung bei Unternehmenskauf und -verkauf
  • Existenzgründungsberatung